Kurz nach dem Zweiten Weltkrieg wurde durch die
Commonwealth War Graves Commission (CWGC) das jetzige Gebiet zur
Sammelstelle der mehr als tausend Grabstätten in Deutschland bestimmt. Der
architektonische Entwurf stammt von Philip Dalton Hepworth und schon bald wurde
mit der Umbettung begonnen. Einen wesentlichen Teil dieser Arbeiten leisteten
deutsche Kriegsgefangene, die unter kanadischer Aufsicht standen. 1948 teilte
der Klever Oberkreisdirektor mit, dass alle alliierten Soldaten, die im
Kreisgebiet zu Tode gekommen seien, ordnungsgemäß auf die neue
Kriegsgräberstätte überführt worden seien.
Am Reichswald entstand der flächenmäßig
größte britische Soldatenfriedhof unter den 15 in Deutschland
liegenden Sammelfriedhöfen, mit insgesamt 7.654 Gräbern. Rechter Hand
des Eingangs sind annähernd 4000 Piloten und Insassen von Kampfflugzeugen,
unter ihnen 706 Kanadier, bestattet. Linker Hand weitere Soldaten, die bereits
in den Jahren 19401944 im Luftkrieg den Tod fanden. Daneben sind viele
Männer bestattet, die den Tod bei den Endgefechten im Rheinland, bei der
Rheinquerung und bei der Schlacht im Reichswald vom 8. bis 13. Februar 1945
fanden.
Dass alle britischen Ehrenfriedhöfe mehr oder weniger
einander ähnlich sind, liegt an den von der CWGC bereits im Jahre 1917
festgelegten Regeln und bestimmten baulichen Merkmalen. Es wurde festgelegt,
dass auf jedem britischen Ehrenfriedhof zwei im Zentrum errichtete Bauwerke
geschaffen werden sollen. Zum einen ist dies das Opferkreuz (Cross of
Sacrifice) mit einem aufliegenden Kreuzritterschwert aus Bronze. Zum
anderen findet sich ein rechteckiger Altarstein (Stone of
Remembrance) mit der Inschrift Ihr Name lebt ewiglich
(Their Name Liveth For Evermore). Nach diesen Kriterien sind auch
alle Grabfelder eingeebnet und mit Kopfbeetstreifen angelegt.
Bei der Gestaltung der Grabsteine wurde ebenfalls einer streng
vorgeschriebenen Anweisung gefolgt. Sie sind als Stein-Stelen zu errichten, auf
denen ein Emblem die Konfession darstellt und ein weiteres Emblem die
militärische Einheit hervorhebt. Neben Namen und Lebensdaten des Toten,
kann am Fuße des Grabsteines eine von den Angehörigen
ausgewählte Inschrift angebracht werden. |