Die Herrlichkeitsmühle ist die bekannteste und am
weitesten original erhaltene der Issumer Mühlen. 1768 erbaut, erhielt sie
bereits 1930 erstmals Denkmalstatus. Sie gehört seit nunmehr fast 240
Jahren unverzichtbar zum Ortsbild der Gemeinde Issum.
Ursprünglich stand an ihrem heutigen Standort eine
Bockwindmühle. Es war die alte Herrlichkeitsmühle - so noch im
Silberschild der Königskette der Katharinen-Bruderschaft dargestellt, die
der "Herrlichkeitsmüller" Wilhelminus Oerbach 1763 trug. Es war wohl die
einzige und auch letzte Darstellung der alten Mühle. Denn 1768 wurde die
baufällige Kastenmühle durch die Achtkantmühle ersetzt, deren
Eichenholz am nahen Oermter Berg gefällt wurde.
Bei der Bauart handelt es sich um einen
Achtkant-Durchfahrt-Holländer, auch Bergmühle genannt (mit
aufgeschüttetem Mühlenberg und Durchfahrt). Diese Sonderform der
Holländermühle hatte den Vorteil, das sie aufgrund ihrer
hölzernen Konstruktion auch auf leichterem Untergrund (Sandboden) gebaut
werden konnte.
Seit dem 17. Jahrhundert wurden diese Mühlen am Niederhein
gebaut. Bei Ihnen ist der untere Teil gemauert, während der obere Teil in
der Regel aus einer im Grundriss achteckigen Holzkonstruktion besteht, die
meist mit Schindeln bedeckt ist. Vielfach wurden diese Mühlen auch als
Galeriemühlen (meist mit hohem Turm) oder aufgemauertem Mühlenberg
ausgestattet, hatten eine weitaus höhere Standfestigkeit und boten mehr
Platz für Waren und Technische Ausstattung.
Seit dem 17. Jahrhundert wurden diese Mühlen am Niederhein
gebaut. Bei Ihnen ist der untere Teil gemauert, während der obere Teil in
der Regel aus einer im Grundriss achteckigen Holzkonstruktion besteht, die
meist mit Schindeln bedeckt ist. Vielfach wurden diese Mühlen auch als
Galeriemühlen (meist mit hohem Turm) oder aufgemauertem Mühlenberg
ausgestattet, hatten eine weitaus höhere Standfestigkeit und boten mehr
Platz für Waren und Technische Ausstattung.
Um 1840 gab es in der Rheinprovinz noch ca. 260
Windmühlen. Hier, wo der Wind ungehindert wehen kann, fand man gute
Voraussetzngen für den Betrieb von Mühlen. Von den heute noch
bestehenden ca. 122 Mühlen am Niederrhein gelten nur noch ca. 30
Stück als weitestgehend erhalten und nur ca. 15 davon sind in Betrieb.
Die Herrlichkeitsmühle verdankt ihren Namen einem
früheren kommunalrechtlichen Begriff, der ein selbständiges Gebiet im
Besitz eines Freiherrn bezeichnet. Selbstverwaltungsrechte der Gemeinde (z.B.
Steuererhebung für eigene Zwecke, Führen eines Siegels) fielen
hierunter wohl ebenfalls, wie die öffentliche Funktion der Mühle als
eine sogenannte Zwangsmühle vermuten lässt. Der Zwang bestand darin,
dass die Einwohner (Untertanen) der Herrlichkeit ihr Getreide nur
in dieser Mühle mahlen lassen durften, eines der hoheitlichen
Benutzungsmonopole aus jener Zeit, welches die wirtschaftliche
Selbständigkeit der Herrlichkeit stützte und ihr
Selbstverwaltungsrecht mit manifestierte. |