Im zehnten bis elften Jahrhundert entstehen die Burg und eine
dazugehörige Siedlung auf dem Kirchberg.
Am 25. April 1242 verlieh Graf Dietrich VI von Cleve den
Einwohnern das Stadtrecht. 1305 erhielt Cleve das Privileg der freien
Ratswahl.
Zu dieser Zeit war es zentrale Bürgerpflicht ihre Stadt zu
schützen. So oblag es den Bürgern die Stadtmauern und Wälle,
Gräben sowie die Stadttore instandzuhalten ebenso wie im Kriegsfall zu
verteidigen. Häufig oblag diese Pflicht den Zünften. In
Friedenszeiten gab es häufig von der Stadt bezahlte Wachen, die auf den
Mauern, Türmen und Wällen patrouillierten und nach innen eher
"polizeiliche" bzw. Zoll-Aufgaben hatten.
Möglicherweise gab es Ausnahmen aber im Allgemeinen war
dieser Sicherungsdienst disziplinlos und nicht sehr wertvoll. Es wird
berichtet, dass der Magistrat vielfach gegen Stadtsoldaten einschreiten musste,
insbesondere dann, wenn diese beim Abruf der Sicherungswachen in der Mehrzahl
als fehlend gemeldet wurden, oder die Soldaten unter dem Einfluss "geistiger
Getränke" gegen ihre Vorgesetzten gar tätlich geworden waren. Oft war
es üblich, dass die Soldaten unmittelbar nach Dienstantritt die
Patrouillen in der nächsten Schankwirtschaft machten.
Das war auch für Cleve während der brandenburgisch-
preußischen Zeit so und erhielt sich noch bis zum Ende des 18.
Jahrhunderts. Es gab bei den Landesherren kein Interesse eine Garnison zu
unterhalten, zumal die Klever Bürger nach ihren alten Stadtrechten vom
Soldatendienst befreit waren. Die Landesherren überließen in
Friedenszeiten den Schutz der Stadt den Bürgern selbst. |