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Nach der Hinrichtung
Nach der Hinrichtung fragte der Henker den Richter, ob er recht
gerichtet habe, worauf dieser antwortete "So du gerichtet hast, wie Urteil und
Recht geben hat, so lass es dabei bleiben". Hingerichteten wurde in der
Regel mit Billigung der Kirche eine "ehrliche" Bestattung auf einem Friedhof
verwehrt. Bei archäologischen Ausgrabungen fand man unter den Galgen
zahlreiche Skelette Hingerichteter. Die Lage der Knochen zeigt, dass die
Leichen oft ohne große Sorgfalt vergraben wurden. Bei schweren Delikten
war das Ausstellen der Leiche an der Richtstätte bis zur Verwesung
Bestandteil der Strafe und diente zur Abschreckung. Der Aberglaube der Menschen
führte im 16. und 17. Jahrhundert zu einem schwunghaften Handel mit
"Leichen-Medizin", also getrockneten oder pulverisierten Leichenteilen
Hingerichteter. |
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